
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der
banana IT GmbH
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend
und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie
schriftlich bestätigt sind, oder die Ware zum Versand bereit gestellt
wird.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen
von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte
gegen den Verkäufer hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager
Hamburg, oder - bei Direktversand - ab Ort der Speditionsübergabe.
3.2 Zu den Preisen kommen regelmäßig
Versandkosten, und nach Käuferwunsch auch Versicherung.
3.3 Alle Preise, sowohl die am Telefon,
als auch die im gesamten Web Auftritt genannten Preise verstehen sich netto/netto,
also zzgl.. 19% USt.
3.4 Alle Preise sind - soweit nicht anders
erwähnt - in Euro.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und
Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit
dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer
Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen
sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn
sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann
in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens
zwei Monaten gesetzt hat. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art, sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl
auf Gefahr des Käufers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendungen unser Lager - bei Direktversand
den des Lagerpartners - verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr
mit der Bereitstellung auf den Kunden über.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden
verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung
der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
6. Gewährleistung
und Haftung
6.1. Der Käufer ist verpflichtet,
die von uns gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige
Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen gegenüber
der dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige
erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Klienten, es sei denn, der Mangel
war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Bei Wiederverkäufern
gelten die im Fachhändlervertrag getroffenen Bestimmungen, soweit ein
solcher besteht.
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder an den Artikeln Aufkleber entfernt, die der Identifikation von Garantieleistungen
dienen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3. Für die von uns gelieferten
Waren leisten wir Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe
des Kaufgegenstandes (Ziffer 5). Abweichende Gewährleistungszeiten werden
in der Garantiekarte genannt. Haftung des Verkäufers für Schäden
und Vermögensverluste, die z.B.: aus der Verwendung eines Programms entstanden
sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige
Vertragsverletzung des Verkäufers zurückzuführen. Der Käufer
ist alleinverantwortlich für die korrekte Lagerung und den korrekten
Einsatz der gelieferten Ware.
6.4. Die Gewährleistung des Verkäufers
beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Bei Verwendung dieser AGB im kaufmännischen Verkehr ist der Verkäufer
außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener,
gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche
zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in unseren
Verantwortungsbereich. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
durch den Verkäufer oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen
fehl, so kann der Klient nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch
des Klienten auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es
sei denn der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung
unsererseits zurückzuführen. Im Falle eines behaupteten Mangels
können wir nach unserer Wahl verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw.
Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an uns geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte
Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Service-Techniker zum
Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer
verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort
vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter
die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während
Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandelung) verlangen.
6.5 Zeigt der Käufer einen Mangel
an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung
durch uns bzw. durch den Hersteller heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung
unterliegenden Mängel ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete
Mängelanzeige entstandenen Prüf- und Testkosten einschl. evtl. entstandener
Frachtkosten zu erstatten.
6.6 Über die vorstehend geregelten
Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Käufers,
gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatz jeglicher Art,
sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche
des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
aus positiver Verletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus
unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen
Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß
unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder
hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung
hätten voraussehen müssen.
6.7 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen
erfüllt hat.
6.8 Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.9 Folgende Vereinbarung wird mit dem
Käufer explizit getroffen: "Bei einem Defekt trägt der Käufer
die Kosten der Rücksendung zum Verkäufer, dafür übernimmt
banana IT GmbH die Kosten der Sendung an den Käufer für den Rücktransport."
7. Retouren
7.1 Alle Rücklieferungen vom Käufer
an uns haben unter einer RMA-Nummer (Rückgabe Mangelhafter Artikel )
zu erfolgen. Hierzu hat der Käufer bei jeder beabsichtigten Rücklieferung
(auch bei behaupteter Gewährleistung) eine RMA-Nummer vorab von uns einzuholen
und diese als deutlich sichtbare Aufschrift auf der Außenseite des Rücklieferungspakets
sowie auf den Frachtpapieren anzugeben. Rücksendungen ohne solche RMA-Nummer
können von uns nicht bearbeitet, sondern müssen den Käufer
auf dessen Kosten zurückgeschickt werden. Rücksendungen ohne RMA-Nummer
führen zu keinem Annahmeverzug.
7.2 Die Auszahlung einer Gutschrift erfolgt
nach Wahl des Käufers: als Warengutschrift, als Auszahlung per Überweisung
oder Scheck.
7.3 Bei einer Retoure oder bei einem Defekt,
der zur Wandlung führt, ist die komplette Ware zurückzugeben. Dies
beinhaltet sowohl alle Kabel, Handbücher, Datenträger als auch die
Verpackung. Bei Fehlen eines der Teile sind wir berechtigt, einen pauschalen
Einbehalt von 20% des Kaufpreises von der erteilten Gutschrift abzuziehen.
Weist der Käufer einen geringen Schaden nach, so ist dieser anzusetzen,
jedoch immer zzgl. einer Bearbeitungspauschale von DM 30,- Euro.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung
sämtlicher Forderungen, einschließlich Neuforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
8.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch
dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung
aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
8.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer
zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung
für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind. Die neue Sache wird
unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns
gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
8.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung,
zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass
die Forderungen gemäß Ziffer 8.6 auch tatsächlich auf uns
übergehen:
8.5 Die Befugnisse des Käufers, im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern,
zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens
jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung
des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
8.6 a) Der Käufer tritt hiermit die
Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
an uns ab.b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben
wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht
uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu.
c) Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft,
wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt die an
ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen
Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung
an.
8.7 Der Käufer ist ermächtigt,
solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens
aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Käufers und nach unserer ausdrücklichen
Mahnung. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die
Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung
der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Abnehmer, Höhe der einzelnen
Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für
die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte
zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
8.8 Übersteigt der Facturenwert der
für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtliche Forderungen einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen
des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
8.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort
zu benachrichtigen.
8.10 Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes
den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können
uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf
befriedigen.
8.11 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware
für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die übrigen Gefahren wie
z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern.
Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die
ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften
oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns, in Höhe des Facturenwertes
der Ware ab.
8.12 Sämtliche Forderungen sowie
die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten
Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten,
die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen. Der Käufer
ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalt auf seine
Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
9. Softwareentwicklung, -anpassung und Support
9.1 Generell arbeiten wir nur als Weisungsempfänger. Das heisst, dass der
Auftraggeber alle Risiken aus der beauftragten Entwicklungs- oder Anpassungsarbeit
allein zu tragen hat.
9.2 Insbesondere für Schäden aus fehlerhaften Auswertungen oder Berechnungen
übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste sowie Schäden an der Hardware,
der Auftraggeber ist für das Vorhalten eines vollwertigen, bei Bedarf auch
längere Zeiträume überbrückenden BackUps selbst verantwortlich.
9.4 Zur Erfüllung des Auftrags muss der Auftraggeber den Auftrag sowie vorhandene
Strukturen so klar und transparent wie nur möglich beschreiben. Kommt eine
Erfüllung des Auftrags durch fehlerhafte oder unvollständige Beschreibung
des Auftrags und/oder der Strukturen nicht zu Stande, hat der Auftraggeber
die Mehrkosten zu tragen. Sollte er statt dessen den Abruch der Arbeiten wählen,
ist der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Arbeitsaufwand voll zu vergüten.
9.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig
sind.
10. Zahlung
10.1 Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme,
Ersatzweise bei Abholung durch Barzahlung fällig, bei Rechnungskunden sofort
nach Lieferung zahlbar.
10.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Mahngebühren und Zinsen in banküblicher Höhe der jeweiligen Bankzinsen
zu berechnen.
10.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach
oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
10.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig
sind.
11. Schutz und Urheberrechte
11.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls
er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von
uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und
verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu
verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf
die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt
sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des
Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern
oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen
und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit
erstatten.
11.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers
derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen,
dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt
ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung
Ziff. 6.4 entsprechend.
11.3 Von uns zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörige Dokumentationen
sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht
übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten
Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere
schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei
Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten
oder Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder Fehlersuche
angefertigt werden. Sofern Originale eine auf Urheberrechtsschutz hinweisenden
Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen
12. Export
12.1 Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen
Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher
behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Internationalen
Kaufgesetze wird ausdrücklich ausgeschlossen
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist Hamburg.
13.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Hamburg. Im Verkehr
mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Hamburg.
Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG
und des E-KAG wird ausdrücklich ausgeschlosnse
14. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so anzulegen
bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich
zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell
ergänzungsbedürftige Lücken.
Aktuelle Überarbeitung im Juni 2010.
